Das e-Rezept ist da, und nun?

• Wir brauchen die Versichertenkarte in der Praxis vor Ausstellung des ersten Rezepts im Quartal,   ohne wird es nicht abgeschickt. Die Ersatzbescheinigung der Krankenkasse reicht hier im   Normalfall nicht .

• Das Rezept wird von den Mitarbeiterinnen vorbereitet, von den Ärzten elektronisch   unterschrieben und von der Telekom auf einem gesicherten Kanal zu einem   Krankenkassencomputer geschickt. Dort kann es von ihrer Apotheke mit Hilfe ihrer   Versichertenkarte oder einer speziellen Handy-App abgerufen werden 

• Funktionieren müssen also unsere Kartenleser, unser Internet, die Telekom, der Krankenkassen-   server, das Krankenkasseninternet, der Kartenleser der Apotheke und das Internet der Apotheke. 

• Deswegen können wir nicht dafür garantieren, dass ihr Rezept so schnell in der Apotheke ist, wie
 Sie und wir es gerne hätten. Am besten lassen Sie uns und der Apotheke 2 Tage Zeit.

• Für Privatpatienten funktioniert das System derzeit leider nicht 

• Bestimmte Dinge darf man nicht auf ein e-Rezept schreiben, zB Betäubungsmittel, Ernährung,   Hilfsmittel und Krankengymnastik  

• weitere Infos unter:

Infos in deutscher Sprache

Infos in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Türkisch